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Solaranlage in Ihrer Region?

70-Prozent-Regelung bei Photovoltaik-Anlagen

Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mussten Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt bisher auf 70 Prozent ihrer möglichen Maximalleistung begrenzt werden. Inzwischen entfällt die 70-Prozent-Regelung für alle neuen Solaranlagen sowie einen Teil der Bestandsanlagen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede für Bestandsanlagen und Neuanlagen gelten und was es mit der Wirkleistungsbegrenzung für Photovoltaik-Anlagen auf sich hat.

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Für wen gilt die Abschaffung der 70-Prozent-Regelung?

Bisher waren alle Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt (kW) von der sogenannten Wirkleistungsbegrenzung, auch bekannt als 70-Prozent-Regelung, betroffen. Das bedeutet, Anlagenbetreiber:innen mussten ihre Solaranlage entweder mit einer Steuerungseinrichtung ausstatten oder die Stromeinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent der Maximalleistung am Netzeinspeisepunkt begrenzen. Bei kleineren PV-Anlagen handelt es sich beim Netzeinspeisepunkt um den Haushaltsanschluss. Über diesen wird der Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist.

Um die Stromproduktion hierzulande zu erhöhen, hat die Bundesregierung im Oktober 2022 im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes die Abschaffung der Wirkleistungsbegrenzung für Solaranlagen beschlossen.

  • Alle neugebauten Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 kW, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen werden, sind von der 70-Prozent-Regelung generell nicht mehr betroffen.
  • Bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung wurde die Begrenzungspflicht auf 70 Prozent der Maximalleistung am Netzeinspeisepunkt  zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Für die praktische Umsetzung ist jedoch eine individuelle Freigabe seitens des örtlichen Netzbetreibers (VNB) notwendig.
  • Für Bestandsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung gilt eine Sonderregelung: Die Messstellenbetreiber sind dazu verpflichtet, bundesweit alte Stromzähler durch intelligente Messsysteme (iMSys)zu ersetzen. Sobald die intelligenten Stromzähler eingebaut sind, entfällt nach Freigabe durch den VNB für bestehende Solaranlagen mit mehr als 7 kW die 70-Prozent-Regelung.

Warum gibt es überhaupt eine Leistungsbegrenzung für PV-Anlagen?

Die Wirkleistungsbegrenzung ist seit 2012 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Als Grund hierfür wird die Gewährleistung der Stromnetzstabilität angegeben. Denn wenn eine ganze Nachbarschaft mit Solaranlagen ausgestattet ist und alle Systeme bei perfekten Einstrahlungsbedingungen auf Hochtouren laufen, soll die Begrenzung dafür sorgen, dass das Netz ausreichend Strom aufnehmen kann, ohne zusammenzubrechen.

Daher erteilt das Gesetz jedem Netzbetreiber das Recht, vor Ort eine fernbedienbare Funkrundsteuerung zu verlangen, über die sich die Einspeisung ins Netz drosseln lässt. Für die kleinen Solaranlagen auf Eigenheim-Dächern stünden die Kosten für eine solche Steuerungseinheit allerdings in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. Darum dürfen Hausbesitzer:innen auf diese Steuerungseinheit verzichten, wenn sie ihre Solaranlage bei der Netzeinspeisung auf höchstens 70 Prozent der (theoretisch möglichen) Maximalleistung begrenzen und somit auch höchstens 70 Prozent ins Netz einspeisen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können Sie Ihren Solarstrom auch an den Netzbetreiber verkaufen. Kurz gesagt galt bisher: Keine Einspeisevergütung ohne Wirkleistungsbegrenzung!

Beispiel: Tagesverlauf einer 5 kW-Anlage bei südlicher Ausrichtung und perfekter Sonneneinstrahlung im Sommer

Wie groß ist der Verlust durch die Wirkleistungsbegrenzung?

Der Verlust, der durch die Abregelung auf 70 Prozent entsteht, ist deutlich geringer, als man im ersten Moment denken würde. Denn die Maximalleistung einer Solaranlage wird im Labor unter idealen Standardtestbedingungen ermittelt. In der Praxis kommt die perfekte Sonneneinstrahlung in Kombination mit der idealen Temperatur aufgrund der individuellen Dachneigung und Ausrichtung oder den Wetter- und Umwelteinflüssen leider gar nicht so häufig vor. Solaranlagen arbeiten demnach nur selten am Anschlag. Das bedeutet: Photovoltaik-Anlagen, für die nach wie vor die Wirkleistungsbegrenzung gilt, sind in der Regel nur an wenigen Tagen zu jeweils kurzen Zeiträumen im Jahr von der Abregelung betroffen.

Da diese Idealbedingungen am häufigsten um die Mittagszeit für nach Süden ausgerichtete Solaranlagen eintreten, bestehen bei einer Süd-Anlage gleichzeitig auch die größten Einbußen. Übers Jahr gesehen produziert die Solaranlage circa 4-5 Prozent weniger Strom, als es rein technisch möglich wäre. Bei einer ostwärts oder westwärts gerichteten Anlage handelt es sich nur noch um 2-3 Prozent. Ost-West-Anlagen, bei denen Module auf zwei Dachseiten angebracht sind, betrifft die Abregelung (aus technischen Gründen) überhaupt nicht.

Infografik zur 70-Prozent-Regelung bei Photovoltaikanlagen (DZ4)

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Energiemanagementsystem: So steigern Sie die Effizienz Ihrer PV-Anlage

Auch wenn die 70-Prozent-Regelung bald für alle Anlagenbetreiber:innen der Vergangenheit angehört, besteht auch im „normalen“ Betrieb die Möglichkeit, noch mehr aus der eigenen Solaranlage herauszuholen. Hierfür empfiehlt sich die Installation eines Energiemanagers. Das Gerät hilft dabei, mehr vom selbst erzeugten Strom zu nutzen. Das Energiemanagementsystem analysiert anhand von Wetterprognosen und Ihrem Verbrauchsverhalten, wann zum Beispiel ein guter Zeitpunkt ist, die Waschmaschine anzustellen oder das Elektroauto zu laden. Durch den höheren Eigenverbrauch verringern Sie die Strommenge, die Sie von Ihrem Stromanbieter beziehen, und machen sich unabhängiger von steigenden Strompreisen.

 

Fazit

Durch die Abschaffung der 70-Prozent-Regelung kann sich eine Photovoltaik-Anlage ab sofort noch mehr für Sie lohnen. Falls Sie über eine Solaranlage für Ihr Eigenheim nachdenken, Ihnen die Anschaffung einer eigenen Anlage dabei zu teuer, oder der Betrieb und die Wartung zu zeitintensiv sind, dann ist es vielleicht auch eine Überlegung wert, eine Solaranlage zu mieten. Beim Mietmodell für PV-Anlagen entfallen diese Pflichten nämlich, sodass Sie ganz entspannt Ihre persönliche Energiewende starten können.

Autorin

Halina Schmidt schreibt bei DZ4 seit 2021 über Photovoltaik-Anlagen, grünen Strom und die Energiewende.