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FAQ - Häufige Fragen zur Solaranlagen-Miete

Sie haben Fragen zu DZ4 oder der Solaranlagen-Miete? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick!

Allgemein

Ich habe jemanden geworben, wann erhalte ich meine Prämie?

Sie erhalten die Prämie nach dem erfolgreichen Vertragsabschluss mit der Person, der Sie DZ4 empfohlen haben. Sobald die gesetzlichen Widerrufsfrist verstrichen ist, wird die Gutschrift auf das von Ihnen bei DZ4 hinterlegte Konto einmalig überwiesen. Mehr Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen der DZ4 Aktion „Kunden werben Kunden“

Gibt es Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen?

Leider gibt es in Deutschland keine bundesweite, einheitliche und dauerhafte Förderung für den Kauf von Photovoltaik-Anlagen. Die Förderlandschaft besteht vielmehr aus unterschiedlichen Programmen auf Länder- und Regionalebene. Häufig handelt es sich dabei um günstige Kredite oder Sie müssen die Photovoltaik-Förderung als Bestandteil einer größeren Maßnahme (z. B. energetische Sanierung) beantragen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zum Beispiel ein Darlehen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage beantragen. Die deutsche Förderlandschaft ist leider ziemlich intransparent und für Laien nur schwer zu überblicken. Die aktuellen regionalen Zuschussmöglichkeiten finden Sie über die Förderdatenbank des Bundes. Für die Miete einer Solaranlage gibt es aktuell leider keine Förderprogramme. Hier erhalten Sie jedoch, ebenso wie beim Kauf, eine staatliche Förderung in Form der gesetzlichen Einspeisevergütung.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sie haben das Recht, den DZ4 Solarstromvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen.

Wie unterscheiden sich Kauf und Miete von Solaranlagen?

Wenn Sie bei DZ4 eine Solaranlage mieten, sparen Sie die Kosten für Anschaffung und Wartung und zahlen einen monatlichen Festpreis, Service inklusive. Beim Kauf einer Solaranlage tragen Sie die Kosten für die Anschaffung und die Wartung selbst. Dafür gehört Ihnen die Solaranlage von Anfang an und Sie steigern sofort den Wert Ihres Eigenheims.

Man könnte also sagen: Mit der Miete sichern Sie sich für 25 Jahre einen Rundum-Service mit DZ4. Beim Kauf einer Solaranlage gehört die Anlage hingegen sofort Ihnen und Sie sind von jetzt auf gleich unabhängig. Somit bietet DZ4 die Photovoltaik-Anlage für jeden Geldbeutel!

Entweder wollen Sie einmalig in eine Solaranlage investieren und Sie in vollem Umfang selbst betreiben. Dadurch können Sie Förderungen in Anspruch nehmen, die nur beim Kauf einer Solaranlage zur Verfügung stehen. Oder Sie wollen sich die Anschaffung und Betriebskosten sparen und mieten eine Solaranlage ganz einfach bei DZ4. Inklusive Rundum-Sorglos-Paket in allen Service und Wartungsangelegenheiten. Und nach 25 Jahren gehört die Anlage dann Ihnen.

Wie funktioniert die Solaranlagen-Miete?

Die Solaranlagen-Miete funktioniert ganz ähnlich einem Ratenkauf. Sie zahlen monatlich einen festen Betrag und nach Ablauf der Mietdauer gehört die komplette Anlage Ihnen. Das Beste dabei: Planung, Installation, Service und Wartung sind mit der „Miete” bereits abgedeckt.

Der Mietvertrag läuft über 25 Jahre. In dieser Zeit zahlen Sie nur eine monatliche Pachtrate. Weiter nichts. Die Planung der PV-Anlage, das Material und die Montage sind in der Miete inbegriffen. Eine Anzahlung entfällt, die Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation auch. Der besondere Vorteil beim Mietmodell: Während der gesamten Laufzeit sind jegliche Wartungsarbeiten, Reparaturen und sogar der Austausch von Geräten – wie zum Beispiel Wechselrichter oder Speicher – ebenfalls inklusive. Genauso wie das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Anlage durch unsere Expert:innen, die Ihnen durchgehend mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern – 25 Jahre lang. Und das garantiert bei gleichbleibenden Mietkosten, unabhängig von Strompreisentwicklung und steigender Inflation.

Nach 25 Jahren gehört die Anlage Ihnen. Wobei Sie erstmals ab dem 10. Jahr die Möglichkeit haben, uns die Anlage für den Restwert abzukaufen. Zusätzlich profitieren Sie von der EEG-Vergütung – jede nicht verbrauchte Kilowattstunde Strom wird automatisch ins Stromnetz eingespeist. Dafür erhalten Sie den gesetzlich festgeschriebenen Vergütungssatz ausbezahlt.

Wie viel Erfahrung hat DZ4 in der Solarbranche?

DZ4 wurde 2011 gegründet und ist Deutschlands erster dezentraler Stromversorger. Die Köpfe hinter DZ4 können teilweise bereits auf jahrzehntelange Erfahrung in der Solarbranche zurückblicken und arbeiten jeden Tag mit Leidenschaft daran, unsere Kund:innen bestmöglich auf dem Weg in die persönliche Energiewende zu begleiten. Im Ratgeber-Bereich finden Sie außerdem Erfahrungsberichte von DZ4 Kund:innen.

Worum muss ich mich bei einer Solaranlage zur Miete selbst kümmern?

DZ4 bietet Ihnen für den technischen Betrieb der Anlage ein Servicepaket, das in der monatlichen Mietrate bereits enthalten ist. Das bedeutet: DZ4 überwacht die Funktionsfähigkeit Ihrer Solarstromanlage über das Internet und kümmert sich ggf. um Instandhaltung und Störungsbeseitigung. Auch Versicherungsfälle wie zum Beispiel Sturm- oder Vandalismusschäden sind durch eine Allgefahren- und Betreiberhaftplicht-Versicherung bereits in der Miete enthalten. Darüber hinaus unterstützt Sie Ihr persönlicher Berater sowie das Team in der Hamburger Zentrale bei Fragen rund um Ihr Solarstromsystem und stellt Ihnen ein praktischen Leitfaden mit Informationen zum Bau und Betrieb Ihrer Solaranlage zur Verfügung.

Ist Solarstrom günstiger als konventioneller Strom?

Ja, denn die Sonne schickt keine Rechnung. Spaß beiseite: Der Preis für konventionellen Strom aus der Steckdose ist in den letzten Jahren immer stärker gestiegen, zuletzt um mehr als 10 Prozent. Aktuell liegt der Preis für eine Kilowattstunde Netzstrom im Schnitt bei 46 Cent. Solarstrom vom eigenen Dach ist deutlich günstiger. Eine genaue Kalkulation führt unser:e Berater:in mit Ihnen in einem Vor-Ort-Gespräch durch.

Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage für mich und meine Familie?

Mit einer Solarstromanlage zur Miete von DZ4 reduzieren Sie langfristig Ihre Stromrechnung. Denn: Mit einer DZ4 EASY oder DZ4 EASY SMART Solaranlage machen Sie sich bis zu einem Drittel unabhängig von Netzstrom, bei einer DZ4 AUTARK Solaranlage inkl. Batteriespeicher sind es sogar bis zu zwei Drittel. Dazu kommt, dass die monatliche Mietrate für Ihr DZ4 Solarstromsystem zur Miete garantiert gleich bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit. Darüber hinaus leisten Sie mit einer Photovoltaikanlage einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. In einem kostenfreien persönlichen Vor-Ort-Termin werden wir gemeinsam mit Ihnen herausfinden, wie groß Ihr Sparpotenzial ist und welches DZ4 Produkt sich für Sie am meisten lohnt.

Was passiert, wenn ich mein Haus mit Miet-Solaranlage verkaufen möchte?

Den bestehenden Solarstromvertrag mit DZ4 können Sie überschreiben oder die Solaranlage für den Restwert kaufen und somit den Wert Ihrer Immobilie steigern: Sie haben die Wahl.

Im Falle eines Immobilienverkaufs bietet DZ4 Ihnen zwei Möglichkeiten. Sie überschreiben den bestehenden Solarstromvertrag auf die Käufer:innen. Die Vertragskonditionen, sowie die Rechte und Pflichten gehen damit auf die Käufer:innen über. Oder Sie kaufen uns die PV-Anlage inkl. aller Komponenten für einen entsprechenden Restwert ab. Dann können Sie das Haus und die Anlage direkt zusammen verkaufen. Damit sind die neue Besitzer:innen an keinen laufenden Vertrag gebunden und somit unabhängig. Zudem müssen Sie entsprechende Ummeldungen vornehmen. Der sogenannte „Betreiberwechsel“ muss im Marktstammdatenregister eingetragen und der Netzbetreiber informiert werden.

Für wen ist die Solaranlagen-Miete nicht geeignet?

Grundsätzlich ist die Solaranlagen-Miete für alle geeignet. Aber es gibt natürlich gute Gründe für beides: Kauf oder Miete. Am wichtigsten ist, dass möglichst viele Menschen dabei mithelfen, grünen Strom zu produzieren und damit die Energiewende vorantreiben!  

Der Kauf einer Photovoltaik-Anlage bietet sich in erster Linie dann an, wenn Sie die gesamten Investitionskosten für den Kauf und die Installation aufbringen können, ohne dafür einen Kredit aufnehmen zu müssen. Allerdings können die hohen Kosten trotzdem zu einer Liquiditätsbindung führen und Sie tragen bei einer gekauften PV-Anlage das gesamte finanzielle Risiko (bei Defekten etc.). Außerdem müssen Sie sich selbst um die Installation und die Wartung der Photovoltaik-Anlage sowie um eine entsprechende Versicherung kümmern. Das kostet neben Geld vor allem viel Zeit. Diejenigen, die technisch sehr konkrete Vorstellungen haben, können sich beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage aber einen Installationsbetrieb suchen, der exakt die Komponenten verbaut, die gewünscht sind.  

Eine Solaranlage zu mieten hat den großen Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Wenn Sie eine Solaranlage mieten, übernehmen wir im Rahmen unseres Rundum-Sorglos-Pakets die Komponentenauswahl als Service für Sie. Bei DZ4 erhalten Sie ausschließlich qualitativ hochwertige Komponenten und die Errichtung wird von einem unserer zertifizierten Partnerbetriebe durchgeführt.

Lohnt sich eine Solaranlage für Sie?

Verfügbarkeit prüfen:

Beratung, Errichtung & Betrieb

Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit zwischen Registrierung und Anruf?

In der Regel erfolgt der Anruf, um den Termin für die persönliche Vor-Ort-Beratung mit Ihnen abzustimmen, am selben oder am darauffolgenden Tag der Registrierung über den Solarcheck auf unserer Website.

Von wem bekomme ich die Einspeisevergütung für meinen Solarstrom?

Der Strom aus Ihrer PV-Anlage, den Sie nicht direkt verbrauchen, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu einem festen Tarif vergütet. Die Vergütung gilt für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom über den Zeitraum von 20 Jahren. Der zuständige Netzbetreiber zahlt Ihnen die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung auf monatlicher Basis. Nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister und der offiziellen Inbetriebnahme der PV-Anlage wird die Einspeisevergütung automatisch erstmals durch den Verteilnetzbetreiber ausgezahlt.

Wann erfolgt die Registrierung im Marktstammdatenregister?

Solarstrom, den Sie in Ihrem Haushalt nicht verbrauchen, speisen Sie in das öffentliche Stromnetz ein. Damit Sie hierfür die gesetzlich geregelte Vergütung erhalten, müssen Ihre Solaranlage und ggf. Ihr Speicher spätestens vier Wochen nach der Installation im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet sein. Wenn Sie sich für das Mietmodell entschieden haben, übernehmen wir diesen Service im Rahmen des Rundum-Sorglos-Pakets für Sie!

Wann wird die erste Mietrate eingezogen?

Für den Anschluss Ihrer Solaranlage an das öffentliche Stromnetz tauscht der Netzbetreiber Ihren bisherigen analogen Stromzähler gegen einen neuen Zwei-Richtungs-Zähler oder setzt einen zusätzliche Einspeisezähler. Nach dem Zählertausch wird Ihre erste DZ4 Mietrate standardgemäß im darauffolgenden Monat per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Wann erhalte ich meinen Installationstermin?

Nach Ablauf der Widerrufsfrist meldet sich der DZ4 Errichtungspartner in der Regel innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen, um wichtige Dinge für die Installation zu klären und einen Termin für die Montage abzustimmen.

Wie lange dauert es, bis ich Solarstrom produziere?

In der Regel produzieren Sie schon 10 Wochen nach Vertragsabschluss den ersten eigenen Strom mit Ihrer DZ4 Solaranlage. Die Koordination mit dem Errichtungspartner vor Ort und dem in Ihrer Region zuständigen Netzbetreiber, der einen sogenannten Zwei-Richtungs-Zähler in Ihrem Zählerschrank verbaut, übernehmen wir für Sie. Die Installation der Solaranlage und der Komponenten (Wechselrichter, ggf. Batteriespeicher) dauert meist nur 1-2 Tage.

Wie aufwändig ist die Installation der Solaranlage?

Die Installation der Solaranlage dauert in der Regel ein bis zwei Tage. In dieser Zeit sollte prinzipiell Zugang zum Haus bestehen. Sie müssen jedoch nicht permanent anwesend sein.

Kommen die Solar-Installateure aus meiner Region?

DZ4 ist bundesweit tätig: Sowohl die Fachberater:innen als auch die Errichtungspartner, die Ihre DZ4 Solaranlage installieren, kommen aus Ihrer Region und stehen Ihnen als direkte Ansprechpartner:innen vor Ort zur Verfügung.

Wieviel Platz brauche ich für den Stromspeicher?

Ein typisches Speichersystem ist etwa so groß wie ein kleiner Kühlschrank. Ein knapper Quadratmeter Platz in einem Raum, typischerweise im Keller oder in einem Hauswirtschaftsraum, der ganzjährig nie unter fünf Grad Celsius kalt wird, reicht aus.

Brauche ich einen Stromspeicher für meine Solaranlage?

Ob sich ein Stromspeicher für Ihren Haushalt lohnt ist vor allem von Ihrem Stromverbrauchsverhalten abhängig. Wenn Sie tagsüber nicht zu Hause sind, lohnt sich ein Stromspeicher, um den mittags produzierten Sonnenstrom für die Nutzung in den Abend- oder Morgenstunden zwischen zu speichern anstatt ihn in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Sind Sie tagsüber oft zu Hause und können Haushaltsgeräte mit großen Stromverbräuchen, wie z. B. die Waschmaschine, in den Sonnenstunden betreiben, ist ein Speicher nicht unbedingt erforderlich. In einem persönlichen Vor-Ort-Termin beraten wir Sie gerne zu der besten und finanziell attraktivsten Lösung für Sie. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem in unserem detaillierten Ratgeber zu Stromspeicher bei Solaranlagen.

Kann ich mit einer Inselanlage 100 Prozent autark sein?

Mit einer Inselanlage (also eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher, die nicht an das öffentliche Stromnetz gekoppelt ist) kann man – rein theoretisch – komplett unabhängig vom Stromversorger leben. In der Praxis ist dies aber ziemlich unwirtschaftlich und schwer umzusetzen. Denn neben einem sehr großen Speicher benötigt man dafür sehr viele Solarmodule auf dem Dach. Die Dachgröße der meisten Eigenheime ist dafür nicht ausreichend.

Erhalte ich auch weiterhin die Einspeisevergütung, nachdem die EEG-Umlage Anfang Juli abgeschafft wurde?

Ja, für Strom, der mithilfe von erneuerbaren Energien erzeugt und dann ins Netz eingespeist wird, erhalten die Anlagenbetreiber:innen nach wie vor die Einspeisevergütung. Dies ändert sich nicht durch die Abschaffung der EEG-Umlage. Denn der Vergütungssatz ist für 20 Jahre festgeschrieben und bleibt über den gesamten Zeitraum gleich. Weitere Informationen rund um die Abschaffung der EEG-Umlage finden Sie in unserem Ratgeber.

Kann mit der Solaranlage die Heizung betrieben werden?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, das Heizsystem des Hauses bei der Entscheidung für eine Solaranlage mit in die Planung einzubeziehen. Zum Beispiel ist die Kopplung einer Solarstromanlage mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe ideal. Aber auch wenn Sie keine Wärmepumpe zum Heizen nutzen, kann Sie Ihr:e DZ4 Berater:in vor Ort beraten, welche technischen Möglichkeiten Sie haben, das Maximum aus der Solarstromproduktion für Ihren Haushalt herauszuholen. Ihre Fragen klärt er/sie gerne in einem persönlichen Vor-Ort-Termin.

Ist eine Ost-West-Ausrichtung eines Daches viel schlechter als die reine Südausrichtung?

Eine pauschale Antwort zur optimalen Dachausrichtung gibt es nicht. Bei einer reinen Südausrichtung profitieren Sie zwar im Tagesverlauf von einem insgesamt sehr hohen Solarertrag, dieser wird vor allem durch sehr hohe Sonneneinstrahlung zur Mittagszeit erreicht. Bei einer Ost-/West-Ausrichtung des Daches werden die Solarmodule auf beiden Dachseiten platziert, um sowohl die Morgensonne als auch die Einstrahlung am Nachmittag für die Stromproduktion zu nutzen. Über den Tag verteilt ergeben sich so fast gleich gute Erträge wie bei einem Süddach. Die optimale Verteilung der Solarmodule und auch, ob für Sie ein Energiespeicher sinnvoll ist, wenn Sie die Produktionsspitzen z. B. tagsüber nicht ganz ausnutzen können, ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort.

Auf unserem Solarblog erfahren Sie mehr darüber, welche Dächer für eine Solaranlage geeignet sind.

Vertragliches

Wann wird die erste Mietrate eingezogen?

Für den Anschluss Ihrer Solaranlage an das öffentliche Stromnetz tauscht der Netzbetreiber Ihren bisherigen analogen Stromzähler gegen einen neuen Zwei-Richtungs-Zähler oder setzt einen zusätzliche Einspeisezähler. Nach dem Zählertausch wird Ihre erste DZ4 Mietrate standardgemäß im darauffolgenden Monat per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sie haben das Recht, den DZ4 Solarstromvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen.

Was passiert mit meiner Solaranlage, wenn es DZ4 nicht mehr geben sollte?

Kurz gesagt: Es ändert sich nichts an Ihrem Solarpachtvertrag. Da unsere Solaranlagen bereits vorab finanziert sind, bleiben Ihnen auch nach einer Geschäftsaufgabe von DZ4 der Versicherungsschutz und die Serviceleistungen wie Instandhaltung und Monitoring garantiert. Der reibungslose Betrieb Ihres Solarstromsystems ist somit in jedem Fall für die gesamte Vertragslaufzeit sichergestellt.

Worum muss ich mich bei einer Solaranlage zur Miete selbst kümmern?

DZ4 bietet Ihnen für den technischen Betrieb der Anlage ein Servicepaket, das in der monatlichen Mietrate bereits enthalten ist. Das bedeutet: DZ4 überwacht die Funktionsfähigkeit Ihrer Solarstromanlage über das Internet und kümmert sich ggf. um Instandhaltung und Störungsbeseitigung. Auch Versicherungsfälle wie zum Beispiel Sturm- oder Vandalismusschäden sind durch eine Allgefahren- und Betreiberhaftplicht-Versicherung bereits in der Miete enthalten. Darüber hinaus unterstützt Sie Ihr persönlicher Berater sowie das Team in der Hamburger Zentrale bei Fragen rund um Ihr Solarstromsystem und stellt Ihnen ein praktischen Leitfaden mit Informationen zum Bau und Betrieb Ihrer Solaranlage zur Verfügung.

Erhalte ich auch weiterhin die Einspeisevergütung, nachdem die EEG-Umlage Anfang Juli abgeschafft wurde?

Ja, für Strom, der mithilfe von erneuerbaren Energien erzeugt und dann ins Netz eingespeist wird, erhalten die Anlagenbetreiber:innen nach wie vor die Einspeisevergütung. Dies ändert sich nicht durch die Abschaffung der EEG-Umlage. Denn der Vergütungssatz ist für 20 Jahre festgeschrieben und bleibt über den gesamten Zeitraum gleich. Weitere Informationen rund um die Abschaffung der EEG-Umlage finden Sie in unserem Ratgeber.

Brauche ich eine Versicherung für meine DZ4 Solaranlage?

Nein, bei DZ4 ist der Versicherungsschutz bereits enthalten. Ihre Solarstromanlage wird für die Dauer des Solarstromvertrags automatisch über die Basler Versicherungen im Sinne einer Allgefahren- und Betreiberhaftpflichtversicherung versichert. Dies ist im monatlichen DZ4 Grundpreis bereits enthalten.

Steuerliches

Wann muss ich meine Anlage beim Finanzamt anmelden?

Teilen Sie Ihrem zuständigen Finanzamt nach der Zählersetzung schriftlich mit, dass Sie Betreiber:in einer Solaranlage sind. Weitere Informationen hierzu finden im „DZ4 Wegweiser“, den Sie nach der Vertragsunterzeichnung erhalten.

Gibt es Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen?

Leider gibt es in Deutschland keine bundesweite, einheitliche und dauerhafte Förderung für den Kauf von Photovoltaik-Anlagen. Die Förderlandschaft besteht vielmehr aus unterschiedlichen Programmen auf Länder- und Regionalebene. Häufig handelt es sich dabei um günstige Kredite oder Sie müssen die Photovoltaik-Förderung als Bestandteil einer größeren Maßnahme (z. B. energetische Sanierung) beantragen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zum Beispiel ein Darlehen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage beantragen. Die deutsche Förderlandschaft ist leider ziemlich intransparent und für Laien nur schwer zu überblicken. Die aktuellen regionalen Zuschussmöglichkeiten finden Sie über die Förderdatenbank des Bundes. Für die Miete einer Solaranlage gibt es aktuell leider keine Förderprogramme. Hier erhalten Sie jedoch, ebenso wie beim Kauf, eine staatliche Förderung in Form der gesetzlichen Einspeisevergütung.

Was beinhalten die aktuellen Steuergesetze für Photovoltaik-Anlagen?

Der Gesetzgeber fördert Ihren Kauf oder die Miete einer Solaranlage mit diversen Steuererleichterungen. Je nach Größe der Anlage, Anschaffungspreis und eingespeisten Kilowattstunden.

Seit Anfang 2023 zahlen Sie z.B. keine Mehrwertsteuer mehrauf die Lieferung und Installation Ihrer Solaranlage – egal ob Sie sie kaufen oder mieten. Zudem sind aktuell Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern automatisch von der Einkommensteuerpflicht befreit – das gilt sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Gewinne, die durch die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz erzielt werden.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Steuerregelungen für PV-Anlagen.

Ab wann gelten die neuen Steuerregeln für Photovoltaik?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Umsatzsteuerabsenkung auf 0 Prozent für alle Anlagen, die neu ans Netz angeschlossen werden – auch für das DZ4 Mietmodell. Die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht für den selbst produzierten Strom gilt bereits rückwirkend für das Steuerjahr 2022.

Für wen gelten die neuen Steuerregeln?

Die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht gilt sowohl für Solaranlagen, die bereits in Betrieb sind, als auch für neue Anlagen und jeweils für eine Leistung bis 30 kWp. Die Umsatzsteuerabsenkung auf 0 Prozent gilt für gekaufte PV-Anlagen und für das DZ4 Mietmodell. Hierbei kann die Leistung auch über 30 kWp liegen. Laut Gesetzgeber ist eine rückwirkende Anwendung auf PV-Anlagen, die bereits in Betrieb sind, leider nicht möglich.

Was ist die Umsatzsteuer bei PV-Anlagen?

Bisher mussten Anlagenbetreiber:innen beim Kauf oder der Miete einer Solaranlage Umsatzsteuer in der Höhe von 19 Prozent zahlen. Dies entfällt seit 1. Januar 2023 durch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 0 Prozent. Allerdings fällt nach wie vor Umsatzsteuer auf den selbst produzierten Strom der Photovoltaik-Anlage an. Das gilt sowohl für den Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, als auch für den Strom, den Sie selbst verbrauchen. Für den selbst produzierten Strom fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an, wenn Sie die Kleinunternehmerreglung in Anspruch zu nehmen.

Was ist die Einkommensteuer bei PV-Anlagen?

Gewinne, die Sie mit Ihrer PV-Anlage erzielen, sind einkommensteuerpflichtig. Mit „Gewinne“ sind die Einnahmen gemeint, die Sie auf dem Papier durch Ihren selbst produzierten Strom haben. Diese setzen sich zusammen aus dem selbst genutzten und aus dem ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Künftig entfällt die Einkommensteuerpflicht für Anlagen bis 30 kWp.