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Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – was steckt dahinter?

Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ist auch 2023 noch mit beachtlichen Investitionskosten verbunden. Umso erfreulicher ist es, dass es ab dem 26. September 2023 ein neues Förderprogramm für Solaranlagen gibt. Was genau beinhaltet es und wer kann davon profitieren? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ zusammengestellt. Darüber hinaus erklären wir Ihnen, was Sie tun müssen, um den Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox zu erhalten. Außerdem geben wir einen Überblick über die weiteren Fördermöglichkeiten für Photovoltaik.

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Was ist das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“?

Die Bundesregierung will das klimafreundliche Laden von Elektroautos mit selbst erzeugtem Solarstrom fördern. Wenn Sie planen, sich zeitgleich eine Wallbox, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher anzuschaffen, gibt es hier gute Nachrichten für Sie: Ab dem 26. September 2023 können Sie dafür einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Die Voraussetzungen erklären wir Ihnen im Detail weiter unten im Artikel.

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Wann und wie erhalten Sie das Geld? Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der gesamten Installation und der Prüfung aller Unterlagen durch die KfW-Bank ab März 2024 direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Achtung: Das Fördervolumen beträgt insgesamt zwar 500 Millionen Euro, was sich im ersten Moment viel anhört. Aufgrund des aktuellen Ausbautempos dürfte das Geld aber bereits innerhalb weniger Wochen aufgebraucht sein. Das Angebot ist somit leider nur begrenzt verfügbar und es gibt keine Garantie, dass alle Interessent:innen dieses in Anspruch nehmen können.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Ganz gleich, ob Sie bei DZ4 eine Solaranlage mieten oder kaufen: In beiden Fällen besteht für Sie die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen. Es gibt allerdings eine ganze Reihe Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um den Zuschuss zu erhalten. Dazu gehört, dass alle drei Komponenten – Ladestation bzw. Wallbox, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher – zusammen neu angeschafft werden müssen. Bereits gekaufte oder in Auftrag gegebenen PV-Anlagen, Stromspeicher und Wallboxen sind von der Förderung leider ausgeschlossen und eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Einzelne Komponenten werden leider ebenfalls nicht gefördert, zum Beispiel wenn Sie bereits eine Wallbox besitzen und sich jetzt eine PV-Anlage und einen Stromspeicher anschaffen wollen.

Der Zuschuss gilt nur für Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und dieses selbst bewohnen. Außerdem müssen Sie bereits ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben. Hybridfahrzeuge sowie Firmen- bzw. Dienstwagen sind nicht förderfähig.

Weitere Anforderungen:

  • Die Wallbox muss über mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung verfügen.
  • Die PV-Anlage muss mindestens 5 Kilowattpeak Spitzenleistung haben.
  • Der Stromspeicher benötigt mindestens 5 Kilowattstunden Speicherkapazität.
  • Die PV-Anlage muss an ein Energiemanagement-System angeschlossen sein, das alle dazugehörigen Komponenten steuert.
  • Der Strom, der für das Laden des Elektroautos verwendet wird, muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm und die genauen Details der Förderbedingungen finden Sie auf der Website der KfW-Bank und diesem Merkblatt.

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Wie funktioniert die Antragstellung?

Das Wichtigste zuerst: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die PV-Anlage, den Stromspeicher und die Wallbox bestellen bzw. in Auftrag geben. Der Antrag kann ab dem 26.09.2023 im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung! Sobald Sie die Zusage von der KfW für den Zuschuss erhalten haben, können Sie die PV-Anlage, den Stromspeicher und die Wallbox bestellen und die Installation beauftragen. Wie lange es dauert, bis die Zusage durch die KfW-Bank erfolgt, ist zurzeit leider nicht bekannt.

Nach der Fertigstellung der gesamten Installation erfassen Sie als Nächstes im Kundenportal „Meine KfW“ die Daten zur PV-Anlage, dem Stromspeicher und der Wallbox und laden dort alle Rechnungen und Nachweise hoch. Sobald die KfW-Bank alle Unterlagen erfolgreich geprüft hat, erhalten Sie den Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Sie wollen aktuelle Informationen zum Förderprogramm oder Unterstützung bei der Antragerstellung? Wir helfen Ihnen gerne – melden Sie sich einfach für den DZ4 Newsletter an!

Welche weiteren Möglichkeiten für die Photovoltaik-Förderung gibt es 2023?

Die große Enttäuschung können wir an dieser Stelle schon einmal vorwegnehmen: Auch 2023 gibt es in Deutschland noch keine bundesweite, einheitliche und dauerhafte Förderung für den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen. Die Förderlandschaft besteht vielmehr aus unterschiedlichen Programmen auf Länder- und Regionalebene und selbst hier gibt es nur in den wenigsten Fällen eine direkte Förderung für die Anschaffung.

Häufig handelt es sich eher um günstige Kredite oder Sie müssen die Photovoltaik-Förderung als Bestandteil einer größeren Maßnahme (z. B. energetische Sanierung) beantragen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zum Beispiel ein Darlehen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage beantragen. Die deutsche Förderlandschaft ist leider ziemlich intransparent und für Laien nur schwer zu überblicken. Die aktuellen Zuschussmöglichkeiten für 2023 finden Sie über die Förderdatenbank des Bundes.

Einspeisevergütung und Steuer-Vorteile für Photovoltaik

Zwar ist es nicht so einfach, eine Förderung für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage zu erhalten. Die Bundesregierung unterstützt Sie dennoch auch finanziell dabei, mit einer Solaranlage auf dem eigenen Dach Solarstrom zu produzieren. Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage Strom erzeugen, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie diesen überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Dafür erhalten vom Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Das geht natürlich auch mit einer Photovoltaik-Anlage zur Miete.

Zusätzlich profitieren Sie seit Januar 2023 von der Mehrwertsteuer-Befreiung privater Solaranlagen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei der Umsatzsteuer für die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen ein Steuersatz von null Prozent. Dieser Vorteil betrifft gekaufte Solaranlagen sowie auch die bei DZ4 gemieteten Anlagen. Außerdem sind seit Anfang des Jahres alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern automatisch von der Einkommenssteuerpflicht befreit.

Photovoltaikanlage auf Hausdach

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

Autorin

Halina Schmidt schreibt bei DZ4 seit 2021 über Photovoltaik-Anlagen, grünen Strom und die Energiewende.