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Felix Ekardt im DZ4 Interview zu Klimawandel und Nachhaltigkeit

Liebe Leser:innen heute haben wir uns mit Felix Ekardt von der “Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik” unterhalten. Dabei ging es um spannende Themen rund um die Energiewende, den Klimaschutz und um das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz. Außerdem haben wir Herr Ekardt nach Tipps für einen umweltfreundlichen und nachhaltigen Alltag gefragt – mehr dazu finden Sie auch in unserem DZ4 Fazit.

Sie beschäftigen sich mittlerweile schon seit mehr als zwei Jahrzehnten mit diesem Themenbereich - können Sie uns kurz etwas zu Ihrem Werdegang und Ihren verschiedenen Tätigkeiten in diesem Bereich erzählen?

felix-ekardt

Ich habe während meines Studiums in Rechts-, Sozial- und Religionswissenschaft damit begonnen, mich umweltpolitisch zu engagieren – besonders beim BUND. Tatsächlich bin ich jetzt schon seit 24 Jahren in der Nachhaltigkeitsforschung. Ich untersuche also Politikinstrumente, Transformationsbedingungen, rechtliche und ethische Fragen rund um das Ideal, so zu leben und zu wirtschaften, dass es weltweit und auf Dauer so gutgehen kann. Ich bin jetzt seit 18 Jahren Professor, ursprünglich im Hauptamt, seit 12 Jahren im Nebenamt an der Uni Rostock, weil ich seitdem primär meine eigene Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin betreibe.

2009 haben Sie die Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik gegründet. Was waren damals Ihre Ideen und Ziele mit dem Projekt und hat sich über die letzten 12 Jahren etwas daran geändert?

Wir machen unverändert – und das mittlerweile größtenteils mit Fachartikeln in angesehenen internationalen Journals – Konzepte für Politikinstrumente, die eine integrierte Umweltproblemlösung beabsichtigen. Insbesondere indem sie idealerweise weltweit die fossilen Brennstoffe bis 2030 oder 2035 aus dem Markt nehmen und die Nutztierhaltung stark reduzieren, wie es die rechtsverbindliche 1,5-Grad-Grenze des Paris-Abkommens nahelegt.

Nutzt man die von mir seit 1997 sehr interdisziplinär zusammengeführten Erkenntnisse über menschliche Verhaltensmotive wie Eigennutzen, Emotionen oder Normalitätsvorstellungen – die weit mächtiger sind als Werte oder Wissen –, kommt man zur Erkenntnis bestimmter zentraler Steuerungsprobleme wie drohender Verlagerungseffekte, aus denen man die wirksamsten Instrumente ableiten kann. Besonders eine Mengensteuerung mit einem Cap null für fossile Brennstoffe in möglichst vielen Ländern plus Ökozölle gegenüber Ländern, die nicht mitmachen, wäre für diverse Umweltprobleme extrem hilfreich.

Von der Versauerung der Ozeane bis hin zum kommunalen Klimaschutz beschäftigt sich die Forschungsstelle mit den verschiedensten Problemen und Fragen. Gibt es dabei Themen welche Ihnen persönlich besonders wichtig sind?

Wir haben seit Jahren einen gewissen Schwerpunkt bei Landnutzungsfragen. Wir haben zum Beispiel gezeigt, dass sich für tierische Produkte auf der Ebene von Schlachthöfen und Molkereien ein ähnlicher Emissionshandel wie für die fossilen Brennstoffe konstruieren ließe, wobei sich dabei natürlich keine vollständige Emissionsfreiheit erreichen lassen würde.

Und gibt es vielleicht auch Projekte/ Themen, denen Sie gerne mehr Aufmerksamkeit schenken würden als es aktuell möglich ist?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem regelrechten Paukenschlag die vermutlich weitestgehende Entscheidung gefällt, die bislang ein oberstes Gericht weltweit zum Klimaschutz gemacht hat. Der deutsche Gesetzgeber muss nicht nur wegen des Paris-Abkommens, sondern auch wegen einer besseren Ausbalancierung der grundrechtlichen Freiheit die Klimaziele nach 2030, die im deutschen Klimaschutzgesetz verankert sind, deutlich stärker konkretisieren. Und er muss das verbleibende Treibhausgas-Budget fair zwischen den Generationen verteilen. Letzteres zwingt zu deutlich ambitionierteren Klimazielen – und vor allem Maßnahmen – schon vor 2030.

Erstmals war in Deutschland eine Verfassungsklage auf mehr Umweltschutz erfolgreich. Entschieden wurde dabei über vier Verfassungsbeschwerden. Die erste wurde 2018 von Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke, dem Energieforscher Volker Quaschning und dem Ex-CSU-Abgeordneten Josef Göppel gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und Friends of the Earth Germany (BUND) erhoben, vertreten durch die Rechtsanwältin Franziska Heß und mich. Der SFV hatte die Klage durch Aufträge für Rechtsgutachten an mich seit 2010 vorbereitet, die wiederum auf meiner Habilschrift von ursprünglich 2002 beruhen (jetzt aktualisiert kürzer auf Englisch).

Die Verfassungsbeschwerde stieß 2018 in Politik, Jurisprudenz und Medien fast einhellig auf Skepsis. Als sie im August 2019 für viele überraschend vom Verfassungsgericht zur Entscheidung angenommen wurde, änderte sich das Bild. Es folgten nun im Januar 2020 weitere Verfassungsbeschwerden, unter anderem von Aktivistinnen von Fridays for Future und Menschen aus Bangladesch, unterstützt von weiteren Umweltverbänden.

Im Rahmen der “sozialen Energiewende” beschäftigen Sie sich auch mit den sozialen Implikationen und Auswirkungen von Klimawandel und Energiewende. Wir bei DZ4 möchten auch Menschen ohne großem Kapital die Teilhabe an der Energiewende ermöglichen. Welche Hindernisse sehen Sie aktuell beim Einstieg zur Energiewende und was muss geschehen um diese abzubauen?

Es wäre wichtig, ein wirksames Klimaschutzrecht mit sozialem Ausgleich zu verknüpfen, nicht aber eine schwächere Klimapolitik als sozialen Ausgleich einzusetzen. Wer soziale Verteilungsprobleme minimieren will, muss den Klimawandel verhindern, er sollte aber auch über die Kostenverteilung der Klimapolitik sprechen. Kurzfristige wie langfristige, nationale wie globale Aspekte sozialer Gerechtigkeit wollen hierbei bedacht sein. Und entgegen einer landläufigen Auffassung ist genau das möglich, wenn man den adäquaten klimaschutzrechtlichen Ansatz wählt.

Der Schlüsselbegriff dazu ist wieder die Mengensteuerung sämtlicher Treibhausgasemissionen, im Kern jener aus dem fossilen Brennstoffeinsatz. Findet wie bislang keine klimaschutzrechtliche Mengensteuerung statt, ist jeglicher sozialrechtlicher Ausgleich (außer er beschränkte sich auf den Einsatz erneuerbarer Energien) potenziell mit einer teilweisen Konterkarierung der Klimaziele verbunden, weil er die Möglichkeit steigert, fossile Brennstoffe für Strom, Wärme u.ä. zu verbrauchen. Findet umgekehrt eine klimaschutzrechtliche Mengensteuerung statt, dann ist sozialer Ausgleich ohne Abstriche beim Klimaschutz möglich.

Unser DZ4 Fazit

Wir finden die Arbeit von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik und von Herrn Ekardt sehr spannend. Dabei zeigt gerade das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie wichtig es ist, dass Missstände und Verfehlungen der Klimapolitik angeprangert und angeklagt werden. Herr Ekardt bietet mit seiner Arbeit in der Forschungsstelle außerdem schon Ideen und Lösungsansätze, derer sich die Politik bedienen könnte, um eine nachhaltigere Klimapolitik zu gestalten.

Herr Ekardt konnte uns außerdem berichten, dass jeder im Alltag etwas zum Klimaschutz beitragen kann, ohne sich dabei groß einschränken zu müssen. Es kann schon helfen ein paar Mal am Tag das eigene Handeln zu hinterfragen: Muss ich für die kurze Strecke wirklich das Auto nehmen? Oder: Finde ich vielleicht auch ein Urlaubsziel in Europa, welches ich mit der Bahn erreichen kann?

Wer sich jeden Tag mindestens einmal Gedanken darüber macht, wird schon fast automatisch seinen ökologischen Fußabdruck verbessern und häufiger die umweltfreundliche Variante wählen. Und wer dann noch einen Schritt weiter gehen will, kann sich Gedanken über einen Ökostrom-Anbieter, eine eigene Photovoltaik-Anlage und andere Optimierungen der persönlichen Ökobilanz machen.

Lesen Sie auch weitere Interviews aus dieser Reihe: Volker QuaschningSonja Ewald und Helena Peltonen vom Zukunftsrat Hamburg, u.v.m.